Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen
§1 - Allgemeines / Geltungsbereich
Nachstehende Einkaufs- und Auftragsbedingungen der Uli Schneider Design gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Uli Schneider Design ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 - Bestellung
- Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn diese von uns schriftlich abgefasst und unterzeichnet ist. Mündliche oder fernmündliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung. Unsere Bestellungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen und schriftlich zu bestätigen.
Bei unseren Bestellungen behalten wir uns technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vor. - An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums, Urheber- und Gebrauchsmusterrechte vor. Diese dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind diese geheim zu halten.
Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen besteht für uns keine Verbindlichkeit. Derartige Fehler sind uns unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für fehlende Unterlagen oder Zeichnungen.
§3 - Lieferzeit
- Die vereinbarten Lieferfristen und –termine sind verbindlich. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Unabhängig davon sind abzusehende Verzögerungen unverzüglich fernmündlich und schriftlich (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Nach Ablauf des Liefertermins bzw. der Nachfrist sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet.
- Bei vom Lieferanten zu verantwortende Terminüberschreitungen von über 10 (zehn) Tagen und bei Verspätungen über unsere Saisonendtermine hinaus (für Sommerware 01.März, 24:00h, für Winterware 01.September, 24:00h), behalten wir uns ausdrücklich vor, dadurch entstandenen Schaden finanziell geltend zu machen.
- Die Lieferung hat, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, frei Empfangsstelle und ohne Verpackungskosten zu erfolgen.
§4 - Preise und Zahlungsbedingungen
- Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.
- Zahlungen erfolgen erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Lieferung und Eingang der Rechnung. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen wird ein Barzahlungsnachlass von 4 % auf den Rechnungspreis vereinbart.
- Forderungen an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
§5 - Maengeluntersuchung / Gewaehrleistung
- Wir werden die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen prüfen. Eine von uns ausgesprochene Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei uns abgesandt wird.
- Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von 24 Monaten stehen uns ungekürzt zu.
- Ist die Lieferung mangelhaft, so können wir nach unserer Wahl Mangelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb von vierzehn Tagen verlangen. Schlägt die Mangelbeseitigung durch Nachbesserung zweimal fehl oder wird diese verweigert, oder besteht aufgrund des durch die Nachbesserung/ Ersatzlieferung entstehenden Zeitverzögerungen kein Interesse mehr an der Lieferung, so stehen uns die gesetzlichen Rechte der Minderung, des Schadensersatzes und des Rücktritts zu.
§6 - Rueckgriffsrecht, Produkthaftung
Sofern die Lieferung fehlerhaft ist und von uns ohne Kenntnis des Fehlers weiterverkauft wird, haben wir einen Rückgriffsanspruch. Wir können von dem Lieferanten den Ersatz der Aufwendungen verlangen, die wir aufgrund der fehlerhaften Lieferung und der Inanspruchnahme durch den Käufer zu tragen haben. In diesem Zusammenhang können uns gegenüber Schadensersatzansprüche weder ausgeschlossen, noch beschränkt werden. Für Ansprüche aus der Produzentenhaftung stellt uns der Lieferant so weit frei, wie dieser selbst auch unmittelbar haften würde.
§7 - Eigentumsvorbehalt
- Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
§8 - Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde oder Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
- Hat der Kunde oder Lieferant seinen Wohn- oder Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in einem anderen Land der Europäischen Union, so wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Änderungen des Vertrages und der Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Schriftformklausel selbst.
ULI SCHNEIDER DESIGN
Hamburg, Osterfeldstraße, 1. September 2011